„Die Printmedien sind tot!“

Liebe Leserinnen und Leser,
die Male, die Sie hier an dieser Stelle noch längere Artikel von uns lesen werden, sind gezählt.
Das liegt erstens an den bevorstehenden Kommunalwahlen. Sie finden am 26. Mai 2019 statt. §20(3)
der Gemeindeordnung schreibt vor, die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb
eines festzulegenden Zeitraums vor Wahlen auszuschließen. Verwaltung, Gemeinderat und PrimoVerlag setzten einen Zeitraum von 3 Monaten fest. Das bedeutet, dass wir ab Ende Februar mit
Ausnahme von Terminankündigungen zum Schweigen im „Hallo“ verurteilt sind.
Es wird aber vermutlich noch schlimmer kommen. Der Bundesgerichtshof fällte am 20.12.2018 ein
wegweisendes Urteil (im Sinne der Südwest Presse gegen die Stadt Crailsheim): Kostenlos verteilte
Amtsblätter müssen dem Gebot der Staatsferne der Presse folgen. Das heißt, Amtsblätter dürfen
weder der äußeren Form noch des Inhalts nach pressemäßig berichten. Publikationen der
Kommunen, gedruckte und digitale, dürfen nur „amtlich“ über die Arbeit von Verwaltung und
Gemeinderat informieren, nicht mehr „als funktionales Äquivalent einer privaten Zeitung“ über das
gesellschaftliche Leben der Gemeinde, Wirtschaft, Kultur, Sport oder zivilies Engagement.
Was konkret daraus folgt, ist noch nicht ganz klar. Der Städtetag kündigte an, Empfehlungen zu
erarbeiten. Die Bürgermeister werden vermutlich nicht umhin können, diesen zu folgen. Wir vom KBF
schließen uns zwar den Äußerungen von Gemeindetagspräsident Roger Kehle an, der nach dem
Urteil von einem „herben Schlag gegen alle Kommunen, die mit den Berichten in ihren Amtsblättern
dem Ehrenamt und den Ereignissen des örtlichen gesellschaftlichen Lebens Bedeutung verleihen“
sprach. Wir schätzen auch die Haltung des Oberbürgermeisters von Crailsheim, Dr. Christoph
Grimmer, der mit seinem Stadtblatt „den grundgesetzlichen Auftrag zur Stärkung und Förderung der
örtlichen Gemeinschaft erfüllen sowie gegen das abnehmende Interesse an Kommunalpolitik und die
sinkende Wahlbeteiligung angehen“ wollte. Aber es steht uns nicht zu, das Urteil des
Bundesgerichtshofs, immerhin in 3. Instanz, zu kritisieren.
Auf unserer letzten Sitzung ergriff ein junger Mann beherzt das Wort: Was denn die Aufregung solle?
„Die Printmedien sind tot!“ Sie können sich vorstellen: den Liebhabern des gedruckten Wortes unter
uns stockte der Atem. Seine große Zuversicht war jedoch überzeugend: im Zeitalter der
Digitalisierung und im Licht des BGH-Urteils werden wir uns verstärkt in der Welt des Internets
präsentieren.
Sollten Sie also noch nicht Computer-affin sein, empfehlen wir Ihnen dringend die Anschaffung eines
solchen sowie die Aneignung der damit verbundenen „Umgangsformen“. Das lohnt sich ja auf jeden
Fall, nicht nur wegen des KBFs.
Bitte notieren Sie sich schon einmal unsere Homepage: www.kbf-badkrozingen.de. Wir werden Sie zu
aktuellen Themen und Entwicklungen auf dieser Internetseite informieren. Unser Bemühen um
Offenheit und Lebhaftigkeit der Debatte sowie das Ringen um die besten Lösungen für unser Bad
Krozingen sollen nicht ins Stocken geraten!
Jutta Brückner
KBF-Pressewartin